Allgemeine Verkaufsbedingungen der Lindemann Silikon GmbH & Co.KG
Stand: Juli 2023
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen sowie die Darstellung von Mustern und Proben sind nur dann verbindlich zugesicherte Eigenschaften, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tage der Lieferung geltenden Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des banküblichen Überziehungszinssatzes, mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, bei Gefährdung des Zahlungsanspruches Vorauskasse zu verlangen, Lieferungen einzustellen oder die Weiterverarbeitung von Vorbehaltsware zu untersagen.
Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Für Maß- und sonstige Toleranzen gelten die Normen DIN ISO 3302-1 E2, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware.
Für die nach Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Angaben des Bestellers gefertigten Teile übernimmt der Besteller die Haftung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Unsere Entwürfe, Zeichnungen und sonstige Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Die Kosten für Versuchsteile und Werkzeuge gehen zu Lasten des Bestellers. Werkzeuge und Formen werden von uns mindestens zwei Jahre nach der letzten Benutzung aufbewahrt, danach können sie ohne vorherige Benachrichtigung vernichtet werden.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Helmstedt.
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